Brennbarkeit
Die DIN 4102 schließt eine Brennbarkeit von Fliesen aus. Diese sind nach ihrer vorschriftsgemäßen Herstellung keine Brandgefahrenquelle. Die DIN 4102 beschreibt generell die Feuerbeständigkeit von Baumaterialien, im Abschnitt DIN 4102-2 wird das Brandverhalten von Baustoffen beschrieben. Auch werden Baustoffe, Bauteile, die entsprechenden Begriffe, die jeweiligen Anforderungen und die vorgeschriebenen Prüfungen der Eigenschaften von Bauteilen definiert.Als nicht brennbar gelten alle Baustoffe, die eine Feuerwiderstandsdauer von - je nach Klassifikation - mindestens 90 oder mindestens 120 Minuten aufweisen. Für Fliesen gilt die höchste Klasse (120 min). In dieser Zeit brennen sie keinesfalls, sie verlieren auch nicht ihre statischen Eigenschaften. Eine Brandgefahr kann daher von Fliesen im Gegensatz zu Teppichen oder Holzbelägen nicht ausgehen. Das betrifft herunterfallende Kerzen, Zigarettenasche oder Glut aus einem Ofen/Kamin. Selbst brennende Flüssigkeiten können Fliesen nichts anhaben, welche die "Brandklasse A1" aufweisen. Dass Fliesen keine Brennbarkeit aufweisen, liegt am Herstellungsprozess, bei dem sie selbst bei bis zu 1.250 °C gebrannt werden.