Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, besteht für alle Personen in diesen Räumlichkeiten oder Gebäuden ein hohes Sicherheitsrisiko - und der Betreiber handelt in jedem Fall fahrlässig. In einzelnen Bereichen (etwa Großküchen) kann auch der Einsatz von profilierten Fliesen sinnvoll oder sogar vorgeschrieben sein (fetthaltige Abfälle auf dem Boden erhöhen die Rutschgefahr noch einmal deutlich). Auch der sogenannte Verdrängungsraum kann in einzelnen Bereichen zusätzlich vorgeschrieben sein.
Gewerbefliesen: Abriebfestigkeit
Dass die Belastung gerade für Bodenfliesen in öffentlich zugänglichen Räumen deutlich höher ist als im Privathaushalt, leuchtet ein. Deshalb sollte auch die Abriebklasse entsprechend hoch gewählt werden. Bei glasierten Fliesen sollten Sie mindestens Klasse 4, besser noch Klasse 5 verwenden - damit der Fliesenbelag den auftretenden Belastungen auch dauerhaft gewachsen ist. Oder Sie verwenden statt glasierter Fliesen gleich hochwertiges Feinsteinzeug - dem ist an Härte kaum etwas überlegen:
Fliesen im gewerblichen Bereich - andere Ansprüche
Je nach auftretenden Belastungen für Fliesen können noch zusätzlich für einzelne Bereiche besondere Anforderungen bestehen (zum Beispiel im Hinblick auf die Hygiene in Krankenhäusern oder lebensmittelverarbeitenden Bereichen oder die Säure- und Laugenfestigkeit in chemischen Betrieben). Die Anforderungen richten sich dann jeweils genau nach den Anforderungen des besonderen Bereichs und müssen ebenfalls zwingend eingehalten werden.
Wenn Sie noch mehr Fragen zu Gewerbefliesen haben, oder fundierte Hilfe bei der Auswahl der optimalen Fliese für Ihren Einsatzbereich möchten, vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Experten. Wir helfen Ihnen gerne!